Die Beförderungsentgelte und die Beförderungsbedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen setzt die Stadtverwaltung fest. Zu dem oben errechneten Fahrpreis können zusätzliche Anfahrtskosten hinzukommen, falls die Abholfahrt außerhalb des mit §3 Abs.7 bezeichneten Gebietes durchgeführt wird.
TAXIUNTERNEHMEN STERIN | Gotenstraße 36 | D-54293 Trier |